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Bleaching – kosmetische Zahnaufhellung

Das sogenannte Bleaching ist eine Methode um Zähne aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen aufzuhellen.

In unserer Praxis wenden wir ausschließlich das so genannte „In- Office- Bleaching“ an da wir den Aufhellungsprozess während der gesamten Behandlung überwachen können.

Zur Vorbereitung werden die Zähne von allen entfernbaren Belägen (Biofilm, Verfärbungen) befreit und anschließend eine Zahnfleischschutz (gummiartiger Überzug) aufgetragen. Nun wird das Aufhellungsmittel (hoch konzentriertes Gel) auf die Zahnoberflächen aufgetragen. Durch Verwendung einer speziellen Lampe wird das Gel chemisch aktiviert und anschließend entfernt. Je nach gewünschter Aufhellung kann/ muss dieser Prozess bis zu drei Mal wiederholt werden.

Im Anschluss an die Behandlung werden die Zähne mit einem fluoridhaltigen Schutzlack versehen, der gegen eventuelle Hypersensibilitäten schützen soll.

Diese Behandlung erfolgt ausschließlich nach einer gründlichen Anamnese, genauen Begutachtung  der zu behandelnden Zahnsubstanz und einer ausführlichen Beratung zu möglichen Behandlungsfolgen und Nebenwirkungen.

Das Bleaching ist eine rein kosmetische Behandlung und damit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstverständlich werden unsere Patienten vor jeder Behandlung über die eventuell entstehenden Kosten informiert.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zu Verfügung!