Kosten
Die Kosten für die Erneuerung einer Füllung trägt die Gesetzliche Krankenkasse nur in dem Fall, dass die vorhandene Füllung nicht mehr funktionstüchtig ist und ausgetauscht werden muss.
Die gesetzliche Krankenversicherung betrachtet das Füllungsmaterial „Amalgam“ als ausreichend und wirtschaftlich – aus diesem Grund werden im Seitenzahnbereich lediglich die Kosten für eine Amalgamfüllung übernommen.
Alternativ bieten wir verschiedene Füllungsmaterialien an. Bitte informieren Sie sich dazu gern unter unserem Beitrag „Allgemeine Zahnheilkunde – Füllungstherapie“
Die private Eigenleistung hängt sowohl von der Behandlungsnotwendigkeit (nach Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung), als auch von den verwendeten Füllungsmaterialien und der Anzahl der zu sanierenden Zähne ab.
Die speziellen Leistungen zur Amalgamsanierung (Spezialabsaugung und Amalgamausleitung) sind Privatleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt diese Kosten nicht.
Selbstverständlich werden unsere Patienten vor jeder Behandlung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und über entstehende Kosten informiert.