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Amalgamsanierung

Unter Amalgamsanierung versteht man die Entfernung von Amalgamfüllungen und das Ersetzen durch Kunststofffüllungen oder Inlays. Selbstverständlich legen wir hier besonderen Wert auf eine belastungsfreie Technik bei der Entfernung der Amalgamfüllungen.

Folgende Maßnahmen zur sicheren Amalgamsanierung werden in unserer Praxis angewendet.

Kofferdam

Der Kofferdam ist ein Spanngummi auf einem Metallrahmen, der direkt über die Zähne gespannt wird. Er isoliert damit die Zähne vom Rest der Mundhöhle und den oberen Atemwegen. Somit entsteht ein Schutz gegen Dämpfe und Bohrstaub. Außerdem gelangen keine Amalgamreste in den Mundraum und können nicht verschluckt werden.

Spezialabsaugung

Ein Spezialabsauger reduziert die Belastung durch Quecksilberdämpfe. Amalgamreste und –dämpfe werden direkt am Zahn abgesaugt.

Spezialbohrer

Um eine geringe Freisetzung von Quecksilberdämpfen während der Amalgamfüllungsentfernung zu erreichen, verwenden wir ausschließlich, extra für diesen Zweck entwickelte Bohrer mit einer speziellen Verzahnung.

Amalgamausleitung

Die Amalgamfüllung aus den Zähnen zu entfernen heißt nur, dass kein weiteres Amalgam von den Zähnen in den Blutkreislauf und Organe gelangt – die toxische Belastung, die bis zum Zeitpunkt der Amalgamsanierung entstanden ist, bleibt allerdings bestehen.

Mit einer gezielten Amalgamausleitungsinfusion in unserer Partnerpraxis – der Klinik im Leben in Greiz – kann die Quecksilberbelastung nahezu vollständig entfernt werden.

Kosten

Die Kosten für die Erneuerung einer Füllung trägt die Gesetzliche Krankenkasse nur in dem Fall, dass die vorhandene Füllung nicht mehr funktionstüchtig ist und ausgetauscht werden muss.

Die gesetzliche Krankenversicherung betrachtet das Füllungsmaterial „Amalgam“ als ausreichend und wirtschaftlich – aus diesem Grund werden im Seitenzahnbereich lediglich die Kosten für eine Amalgamfüllung übernommen.

Alternativ bieten wir verschiedene Füllungsmaterialien an. Bitte informieren Sie sich dazu gern unter unserem Beitrag „Allgemeine Zahnheilkunde – Füllungstherapie“

Die private Eigenleistung hängt sowohl von der Behandlungsnotwendigkeit (nach Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung), als auch von den verwendeten Füllungsmaterialien und der Anzahl der zu sanierenden Zähne ab.

Die speziellen Leistungen zur Amalgamsanierung (Spezialabsaugung und Amalgamausleitung) sind Privatleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt diese Kosten nicht.

Selbstverständlich werden unsere Patienten vor jeder Behandlung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und über entstehende Kosten informiert.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zu Verfügung!