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Prothetik – ästhetischer Zahnersatz

Zahnersatz ist der Ersatz fehlender natürlicher Zähne – oder auch der Zahnsubstanz (z.B. Kronen, Veneers) und dient allgemein zur Wiederherstellung von Kaufunktion, Sprache und dem Aussehen (Ästhetik).

Diese Forderungen können in der modernen Zahnheilkunde durch vielfältige Maßnahmen erreicht werden.

Die Planung, Herstellung und das Eingliedern von Zahnersatz fällt in den Fachbereich der zahnärztlichen Prothetik. In der folgenden Übersicht können Sie sich über die verschiedenen Arten von Zahnersatz informieren.

Festsitzender Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz wird an vorhanden Zähnen (oder Implantaten) befestigt. Hierzu zählen beispielsweise Kronen und Brücken. Diese Arbeiten werden nach zahnärztlicher Vorbereitung des Zahnes/ der Zähne und Abdrucknahme im zahntechnischen Labor hergestellt und später in der Praxis fest eingesetzt.

Als ganzheitlich orientierte Zahnarztpraxis empfehlen wir unseren Patienten (außer in bestimmten Ausnahmefällen) das Material Zirkonoxid als Grundgerüst für unseren festsitzenden Zahnersatz. Dies gilt als biologisch besonders unbedenklich und gut verträglich. Außerdem bietet es ästhetische Vorteile gegenüber Metallrestaurationen. Auf dieses Zirkongerüst wird im zahntechnischen Labor eine weitere Keramikmasse in Ihrer Zahnfarbe aufgebrannt.

Gern beraten wir Sie ausführlich und persönlich über die für Sie geplante Versorgungsform.

Zu den Kosten und Zusatzleistungen für Zahnersatz werden Sie unter dem Punkt „Kosten“ informiert.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Herausnehmbarer Zahnersatz ersetzt fehlende Zähne und lässt sich herein- und herausnehmen. Hierzu zählen beispielsweise Teilprothesen auf Kunststoffbasis, Totalprothesen oder Modellgussprothesen.

Gern beraten wir Sie ausführlich und persönlich über die, für Sie geplante Versorgungsform.

Zu den Kosten und Zusatzleistungen für Zahnersatz werden Sie unter dem Punkt „Kosten“ informiert.

Kombinierter Zahnersatz

Ein kombinierter Zahnersatz setzt sich aus einem festsitzenden und einem herausnehmbaren Teil zusammen. Der festsitzende Teil kann aus Kronen (z.B. Teleskopkronen) oder Stegen bestehen. An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine herausnehmbare Prothese ihren Halt.

Gern beraten wir Sie ausführlich und persönlich über die, für Sie geplante Versorgungsform.

Zu den Kosten und Zusatzleistungen für Zahnersatz werden Sie unter dem Punkt „Kosten“ informiert.

Ästhetischer Zahnersatz

All unsere Zahnersatzarbeiten werden selbstverständlich nach den höchsten ästhetischen Aspekten gefertigt.

Dieser Abschnitt bezieht sich speziell auf Zahnersatz, der nicht nur aufgrund medizinischer Notwendigkeit gefertigt wird, sondern auch aus einer der folgenden Gründe:

– Korrektur von abgebrochenen Ecken

– Korrektur von irreversiblen Verfärbungen

– Korrektur leichter Zahnfehlstellungen

Bei ästhetischem Zahnersatz sprechen wir vor allem von hauchdünnen,  keramischen Verblendschalen (Veneers). Hierbei wird am Zahn lediglich eine dünne Schicht abgeschliffen. Das Veneer selbst wird  im zahntechnischen Labor gefertigt und in der Folgesitzung am Zahn befestigt.

Ein gesundes, schönes Lächeln ist heute enorm wichtig. Dies stärkt das Selbstbewusstsein und hebt die positive Ausstrahlung. Mit ästhetischem Zahnersatz ist vieles möglich. Häufig sind ästhetische Korrekturen auch medizinisch sinnvoll. Denn sind die Zähne beispielsweise „verschoben“ bildet sich an schlecht erreichbaren Stellen Plaque. Diese kann im weiteren Verlauf zu Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis führen. Auch eine kombinierte kieferorthopädische Behandlung und ästhetischer Zahnersatz sind möglich.

Kosten und Behandlungsablauf

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst die Versorgung mit Zahnersatz nach einem „befundorientierten Festzuschusssystem“. Dies regelt, welche Art von Zahnersatz angewendet werden soll und aus welchem Material der Zahnersatz bestehen sollte. Hierbei arbeitet sie wieder nach dem „ausreichend, „wirtschaftlich“, zweckmäßigen“ Behandlungsgrundsatz.

Weicht die geplante Zahnersatzversorgung oder das Material von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ab, können Zuzahlungen notwendig werden.

Ob und in welcher Höhe ggf. kosten für Sie entstehen, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Selbstverständlich werden unsere Patienten vor jeder Behandlung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und über eventuell entstehende Kosten informiert.

Natürlich planen wir Ihre Behandlung sorgfältig. Bei Zahnersatzversorgung sind – je nach Versorgungsart- mehrere Termine in der Praxis notwendig. Diese stimmen wir individuell mit Ihnen und dem zahntechnischen Labor ab.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern persönlich oder telefonisch zu Verfügung!